Beruflicher Werdegang

Rechtsanwalt Dr. jur. Kai Fischer in Buxtehude

Beruflicher Werdegang – Dr. Kai Fischer in Buxtehude

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Steuerrecht

  • geboren 1963

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg; juristische Staatsprüfung mit Prädikatsexamen, Note: "gut"

  • 1997 Promotion zum Dr. jur. mit dem Thema "Schutz vor Selbstschädigung" als Stipendiat der Begabtenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung mit Note "magna cum laude" (sehr gut)

  • mehrjährige Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in angesehener mittelständisch und wirtschaftsrechtlich ausgerichteter Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg

  • Fachanwalt für Familienrecht

  • Fachanwalt für Steuerrecht

  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in dessen Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht und Steuerrecht

  • fortlaufende Kooperation mit den Steuerberatern Hoefer, Wiegers und Partner

  • in den Jahren 2000 bis Ende 2002 selbstständiger Rechtsanwalt in Jork, seit Beginn 2003 selbstständiger Rechtsanwalt in Buxtehude

  • Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeiten sind das Familienrecht, Erbrecht, Steuerrecht, allgemeine Zivilrecht einschließlich der gesellschaftsrechtlichen und strafrechtlichen Bezüge

  • Mitglied des Dansef (Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V.)

  • Mitglied im Wirtschaftsverein Buxtehude

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Die Bezeichnung "Fachanwalt" ist mit einer Zusatzausbildung vergleichbar. Sie ist von der zuständigen Rechtsanwaltskammer aufgrund geprüfter besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem betreffenden Fachgebiet verliehen. Zum Erhalt des Fachtitels ist eine jährliche spezielle Fortbildung von mindestens 15 Zeitstunden erforderlich.