Dr. jur. Kai Fischer
Rechtsanwalt / zugleich Fachanwalt für Familienrecht
- geboren 1963
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg; juristische Staatsprüfung mit Prädikatsexamen, Note: „gut“
- 1997 Promotion zum Dr. jur. mit dem Thema “Schutz vor Selbstschädigung“ als Stipendiat der Begabtenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung mit Note „magna cum laude“ (sehr gut)
- mehrjährige Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in angesehener mittelständisch und wirtschaftsrechtlich ausgerichteter Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg
- Fachanwalt für Familienrecht
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in dessen Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
- 1999 erfolgreicher Abschluss des Lehrgangs zum Fachanwalt für Steuerrecht; seither ständige Fortbildungen im Steuerrecht unter Fachanwaltsbedingungen
- in den Jahren 2000 bis Ende 2002 selbstständiger Rechtsanwalt in Jork, seit Beginn 2003 selbstständiger Rechtsanwalt in Buxtehude
- Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit sind das
- Familienrecht
- Erbrecht
- allgemeine Zivilrecht
- Steuerrecht
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einschließlich der gesellschaftsrechtlichen und strafrechtlichen Bezüge.
Die Bezeichnung „Fachanwalt“ ist mit einer Zusatzausbildung vergleichbar. Sie ist von der zuständigen Rechtsanwaltskammer aufgrund geprüfter besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem betreffenden Fachgebiet verliehen. Zum Erhalt des Fachanwaltstitels ist eine jährliche spezielle Fortbildung von mindestens 10 Zeitstunden erforderlich.
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